Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Pflegeversicherung haben kürzlich zur Einführung einer privaten Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung geführt. Die Rahmenbedingungen regelt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG).
Folgende Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein:
Jeder Kunde leistet einen Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat, um eine staatliche Förderung in Höhe von 5 Euro pro Monat zu erhalten.
Die Mindestabsicherung in Pflegestufe III muss bei 600 Euro im Monat liegen.
Es müssen für alle Pflegestufen (0 bis III) Leistungen vorgesehen sein.
Jeder Antragsteller muss unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand versichert werden.
Es darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse geben.
Antragsteller dürfen noch nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein
Für jeden Versicherten gilt eine Wartezeit von fünf Jahren, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können