Die Pflegeversicherung unterteilt die Leistungen in drei verschiedene Pflegestufen. Die Einteilung erfolgt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. In der Pflegestufe 0 werden die geringsten und in der Pflegestufe III die höchsten Leistungen erbracht.
Zusätzlich zu den drei definierten Pflegestufen werden auch dann Leistungen gewährt, wenn eine Erkrankung vorliegt, die zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führt. Man spricht dann in der Regel von der Pflegestufe 0.